HEIZKOSTENABRECHNUNGEN
Heizungs- und Warmwasserkosten sind ebenfalls Nebenkosten. Während die "kalten" Nebenkosten aber häufig vom Vermieter noch selbst abgerechnet werden, werden verbrauchsabhängige Energie- und Wasserkostenabrechnungen (VEWA) in der Regel von Abrechnungsfirmen erstellt. Grund hierfür ist, dass der Gesetzgeber zwingend die VEWA für alle Neubauten (Häuser, die nach 1990 erstellt wurden) mit mehr als 5 Nutzern vorschreibt, die über zentrale Heizungs- und Warmwasseranlagen versorgt werden.
Eine Ausnahme von der Ausrüstungspflicht gibt es nur dann, wenn der Grenzwert des Heizwärmebedarfs um mindestens 40% unterschritten (Minergie) ist oder wenn die spezifische Wärmeerzeugerleistung höchstens 20 W/m2 Energiebezugsfläche beträgt.
Ansonsten gilt immer das Abrechnungsmodell des Bundesamtes für Energie (BFE). Danach muss der Vermieter 50 - 80 Prozent der Heizungs- und Warmwasserkosten nach Verbrauch verteilen. Hierzu müssen alle Wohnungen (Wärmezähler) oder Heizkörper (Heizkostenverteiler) mit sogenannten Erfassungssystemen ausgestattet sein, die einmal im Jahr abgelesen werden. Die restlichen 20 - 50 Prozent werden auch bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung nach einem festen Maßstab, im Regelfall nach der Wohnfläche, verteilt.
Wir bieten folgende Arten von Heizkostenabrechnungen an:
Kosten Abrechnung: Brennstoff- und Wärmenebenkosten werden nach Verbrauch aufgeteilt. Das Resultat ist ein Betrag in Franken.
Promille Abrechnung: 1000 Promille werden nach Verbrauch aufgeteilt. Das Resultat ist ein Anteil in Promille pro Nutzer.